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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 220/10   

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https://dejure.org/2011,29554
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 220/10 (https://dejure.org/2011,29554)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.11.2011 - L 3 U 220/10 (https://dejure.org/2011,29554)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. November 2011 - L 3 U 220/10 (https://dejure.org/2011,29554)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 220/10
    Dieses gewährleistet den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten ( grundlegend: BVerfGE 65, 1, 41 ff ).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 220/10
    Rechtswidrig erhobene Daten dürften aber nicht weiter verwendet werden, wie mittlerweile auch das Bundessozialgericht (BSG) entschieden habe (Hinweis auf die Entscheidung vom 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 220/10
    Derartige Vorstellungen eines am Gesetzgebungsverfahrens beteiligten Ausschusses sind bei der Interpretation eines Gesetzes aber nur relevant, wenn sie auch im Text der Norm Niederschlag gefunden haben ( Bundesverfassungsgericht BVerfGE 54, 277, 298 f; 62, 1, 45; Kramer, Juristische Methodenlehre, 3. Aufl, S 139 f ).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 220/10
    Derartige Vorstellungen eines am Gesetzgebungsverfahrens beteiligten Ausschusses sind bei der Interpretation eines Gesetzes aber nur relevant, wenn sie auch im Text der Norm Niederschlag gefunden haben ( Bundesverfassungsgericht BVerfGE 54, 277, 298 f; 62, 1, 45; Kramer, Juristische Methodenlehre, 3. Aufl, S 139 f ).
  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 220/10
    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 20. Juli 2010 ( B 2 U 17/09 R - SozR 4-2700 § 200 Nr. 2 ) näher dargelegt, dass sich hieraus ein spezialgesetzlicher Anspruch des Versicherten auf Löschung unzulässig erhobener Daten ergeben kann, wobei es unentschieden gelassen hat, ob dieser die Löschung des ganzen Gutachtens oder nur diejenige von einzelnen unzulässig gespeicherten Sozialdaten beinhaltet.
  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer isolierten Leistungsklage -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 220/10
    Die gegen den Bescheid vom 19. Juni 2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 2. August 2007 und auf Entfernung der streitbefangenen ärztlichen Stellungnahmen gerichtete Klage ist als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ( BSG SozR 4-1300 § 84 Nr. 1; offen gelassen in BSG SozR 4-2700 § 200 Nr. 2 ) gem § 54 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) statthaft und auch im Übrigen zulässig.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.05.2015 - L 6 U 3246/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Dauer der unfallbedingten

    Soweit der Kläger Dr. F. als Gutachter ausgewählt hat, so räumt bereits § 200 Abs. 2 Halbs. 1 SGB VII den Versicherten kein Recht ein, selbst Sachverständige zur Durchführung eines Gutachtens vorzuschlagen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30. November 2011 - L 3 U 220/10 - Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2021 - L 17 U 643/18

    Anspruch auf Anerkennung einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit in der

    Hieran hält er fest und weist ergänzend darauf hin, dass sich aus dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere auch aus § 200 Abs. 2 SGB VII, kein Recht des Versicherten ergibt, selbst einen Gutachter bindend vorzuschlagen, den die Verwaltung dann zu beauftragen hat (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30.11.2011 - L 3 U 220/10 -, Rn. 23-25, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2019 - L 16 U 218/16
    Denn § 200 Abs. 2 Halbsatz 1 SGB VII räumt den Versicherten kein Recht ein, selbst Sachverständige zur Durchführung eines Gutachtens vorzuschlagen (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21. Mai 2015 - L 6 U 3246/14 - Rn 43 unter Hinweis auf LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 30. November 201 , - L 3 U 220/10 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2014 - L 3 U 220/12
    Ein Recht darauf, im Verwaltungsverfahren selbst einen Sachverständigen benennen zu können, steht dem Versicherten nicht zu (rechtskräftiges Senatsurteil vom 30. November 2011 - L 3 U 220/10 - juris).
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